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Bei Minijobs gilt seit 1. Oktober 2022 eine neue Entgeltgrenze, die sich aus einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden und dem gesetzlichen Mindestlohn (ab Oktober 2022: 12 € pro Stunde) ergibt. Sie beträgt seit dem 1. Oktober 2022 520 € monatlich und steigt mit jeder Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns an.