Fortbildungsangebote

Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV 100 - 500) erfordert die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln.

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Fachkundige Person Hochvolt (FHV)

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung (Theorie und Praxis) erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.

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Elektro-Fachkraft für Motorgeräte und Reinigungssysteme

Inhalte

Theorie und viel Praxis zu den Bereichen:

  • handwerksrechtliche Regelungen,
  • Sicherheitsbestimmungen,
  • elektrotechnische Grundlagen,
  • elektrotechnische und elektronische Bauelemente,
  • u.v.m
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Befähigte Personen zur Prüfung v. Erdbaumaschinen/FIurförderzeugen

In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

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Befähigte Personen zur Prüfung von Teleskopstaplern/Teleskopmaschinen aller Bauarten inklusive Anbaugeräte

Teleskopmaschinen unterliegen regelmäßigen Prüfungen, sei es nach Herstellerangaben (Betriebsanleitung) oder durch Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschriften und Regeln). Nur befähigte Personen dürfen diese Arbeitsmittel prüfen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschriften und Regeln).

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Befähigte Personen zur Prüfung v. kraftbetriebenen Kleingeräten

Regelmäßige Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zzgl. der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
  • EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung,
  • Produktsicherheitsgesetz,
  • u.v.m.
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Klimaanlagen (Sachkundenachweis)

Sie erhalten den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung und können und dürfen anschließend in Ihren Werkstätten einen Klimaservice an Schleppern, Landmaschinen, Baumaschinen und allen anderen Fahrzeugen durchführen.

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