Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV 100 - 500) erfordert die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln.
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung (Theorie und Praxis) erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.
In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).
Teleskopmaschinen unterliegen regelmäßigen Prüfungen, sei es nach Herstellerangaben (Betriebsanleitung) oder durch Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschriften und Regeln). Nur befähigte Personen dürfen diese Arbeitsmittel prüfen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschriften und Regeln).
Sie erhalten den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung und können und dürfen anschließend in Ihren Werkstätten einen Klimaservice an Schleppern, Landmaschinen, Baumaschinen und allen anderen Fahrzeugen durchführen.