Fortbildungsangebote

Befähigte Personen zur Prüfung v. Erdbaumaschinen/FIurförderzeugen

In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

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Befähigte Personen zur Prüfung v. kraftbetriebenen Kleingeräten

Regelmäßige Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zzgl. der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
  • EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung,
  • Produktsicherheitsgesetz,
  • u.v.m.
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