Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV 100 - 500) erfordert die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln.
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung (Theorie und Praxis) erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.
Sie erhalten den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung und können und dürfen anschließend in Ihren Werkstätten einen Klimaservice an Schleppern, Landmaschinen, Baumaschinen und allen anderen Fahrzeugen durchführen.